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   VGH Bayern, 09.08.2021 - 23 ZB 21.30723   

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https://dejure.org/2021,36223
VGH Bayern, 09.08.2021 - 23 ZB 21.30723 (https://dejure.org/2021,36223)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.08.2021 - 23 ZB 21.30723 (https://dejure.org/2021,36223)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. August 2021 - 23 ZB 21.30723 (https://dejure.org/2021,36223)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AsylG § 78; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1, § 138 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1
    Erfolgloser Zulassungsantrag: Christenverfolgung Somalia

  • rewis.io

    Verfahrensmangel, Berufung, Zulassungsverfahren, Zulassungsgrund, Somalia, Zulassung, Zulassungsvorbringen, Verletzung, Kenntnis, Christentum, Bedeutung, Entscheidungsdatum, Gefahr, Vorbringen, Zulassung der Berufung, Antrag auf Zulassung der Berufung, Bedeutung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Gefahr einer menschenunwürdigen Behandlung in Somalia bei einem bekennenden Christen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Bayern, 20.02.2019 - 13a ZB 17.31832

    Abgelehnter Antrag auf Berufungszulassung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2021 - 23 ZB 21.30723
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist im Sinne von § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer erstens eine konkrete und gleichzeitig verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, zweitens ausführt, aus welchen Gründen diese klärungsfähig ist, diese also für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblich war, und drittens erläutert, aus welchen Gründen sie klärungsbedürftig ist, mithin aus welchen Gründen die ausstehende obergerichtliche Klärung im Berufungsverfahren zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 3; B.v. 10.1.2018 - 10 ZB 17.30487 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 36. EL, Februar 2019, § 124a Rn. 102 ff.).

    Dies erfordert regelmäßig, dass der Rechtsmittelführer die Materie durchdringt und sich mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 3; B.v. 13.8.2013 - 13a ZB 12.30470 - juris Rn. 4).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2021 - 23 ZB 21.30723
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67=juris Rn. 25 ff.) und des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss v. 3.4.2020 - 2 BvR 1838/15 - juris) ist bei der Frage, ob ein Eingriff in die Religionsfreiheit eine hinreichend schwere Verfolgungshandlung im Sinne von § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG, Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der RL 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 darstellt, durch das Tatsachengericht festzustellen, ob die Befolgung einer als verfolgungsträchtig bestimmten Glaubenspraxis ein zentrales Element für die religiöse Identität des Schutzsuchenden und in diesem Sinne für ihn unverzichtbar ist.
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2021 - 23 ZB 21.30723
    Dass das Verwaltungsgericht die bei der Beurteilung des Vorliegens von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG erforderliche Würdigung der individuellen Umstände des Schutzsuchenden (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 38) nicht vorgenommen hätte, ist auch unabhängig hiervon für den Senat nicht ersichtlich (vgl. UA Rn. 30, wo das Verwaltungsgericht die familiäre Situation und den Bildungsstand des Klägers in seine Betrachtung einstellt).
  • BVerfG, 03.04.2020 - 2 BvR 1838/15

    Keine formale oder inhaltliche Glaubensprüfung durch die Gerichte bei

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2021 - 23 ZB 21.30723
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. U.v. 20.2.2013 - 10 C 23/12 - BVerwGE 146, 67=juris Rn. 25 ff.) und des Bundesverfassungsgerichts (Nichtannahmebeschluss v. 3.4.2020 - 2 BvR 1838/15 - juris) ist bei der Frage, ob ein Eingriff in die Religionsfreiheit eine hinreichend schwere Verfolgungshandlung im Sinne von § 3a Abs. 1 Nr. 1 AsylG, Art. 9 Abs. 1 Buchst. a der RL 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 darstellt, durch das Tatsachengericht festzustellen, ob die Befolgung einer als verfolgungsträchtig bestimmten Glaubenspraxis ein zentrales Element für die religiöse Identität des Schutzsuchenden und in diesem Sinne für ihn unverzichtbar ist.
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2021 - 23 ZB 21.30723
    Das Berufungsgericht kann nur dann feststellen, dass das Erstgericht seine Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. BVerfG, U.v. 8.7.1997 - 1 BvR 1621/94 - NJW 1997, 2310, stRspr).
  • BVerwG, 08.08.2018 - 1 B 25.18

    Abschiebungsverbot; Bulgarien; Extremgefahr; Flüchtlinge; Lebensverhältnisse;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2021 - 23 ZB 21.30723
    Dass das Verwaltungsgericht die bei der Beurteilung des Vorliegens von Abschiebungsverboten nach § 60 Abs. 5 und Abs. 7 Satz 1 AufenthG erforderliche Würdigung der individuellen Umstände des Schutzsuchenden (vgl. BVerwG, B.v. 8.8.2018 - 1 B 25.18 - juris Rn. 11; BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15.12 - BVerwGE 146, 12 Rn. 38) nicht vorgenommen hätte, ist auch unabhängig hiervon für den Senat nicht ersichtlich (vgl. UA Rn. 30, wo das Verwaltungsgericht die familiäre Situation und den Bildungsstand des Klägers in seine Betrachtung einstellt).
  • VGH Bayern, 13.08.2013 - 13a ZB 12.30470

    Asylrecht Afghanistan; extreme Gefahrenlage; Darlegung der Gründe, aus denen die

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2021 - 23 ZB 21.30723
    Dies erfordert regelmäßig, dass der Rechtsmittelführer die Materie durchdringt und sich mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzt (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 3; B.v. 13.8.2013 - 13a ZB 12.30470 - juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 09.08.2018 - 8 ZB 18.31801

    Fehlende Darlegung von Zulassungsgründen in Bezug auf die Feststellung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2021 - 23 ZB 21.30723
    Zum anderen untersagt es dem Gericht, der Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.07.2019 - 23 ZB 18.32580

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im asylgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2021 - 23 ZB 21.30723
    Diese stellen jedoch keinen Zulassungsgrund i.S.d. § 78 Abs. 3 AsylG dar (vgl. BayVGH, B.v. 5.7.2019 - 23 ZB 18.32580 - Rn. 10; B.v. 27.2.2017 - 20 ZB 17.30078 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 10.01.2018 - 10 ZB 17.30487

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Zulassungsgrund, konkrete Tatsachen- oder

    Auszug aus VGH Bayern, 09.08.2021 - 23 ZB 21.30723
    Der Zulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache ist im Sinne von § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylG dargelegt, wenn der Rechtsmittelführer erstens eine konkrete und gleichzeitig verallgemeinerungsfähige Rechts- oder Tatsachenfrage formuliert, zweitens ausführt, aus welchen Gründen diese klärungsfähig ist, diese also für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts entscheidungserheblich war, und drittens erläutert, aus welchen Gründen sie klärungsbedürftig ist, mithin aus welchen Gründen die ausstehende obergerichtliche Klärung im Berufungsverfahren zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist und ihr eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukommt (vgl. BayVGH, B.v. 20.2.2019 - 13a ZB 17.31832 - juris Rn. 3; B.v. 10.1.2018 - 10 ZB 17.30487 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 124a Rn. 72; Rudisile in Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 36. EL, Februar 2019, § 124a Rn. 102 ff.).
  • VGH Bayern, 27.02.2017 - 20 ZB 17.30078

    Fehlende Darlegung eines Zulassungsgrundes

  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 4 ZB 21.31095

    Asylverfahren: Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Verständigung mit

    Zum anderen untersagt es dem Gericht, der Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrunde zu legen, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (vgl. BayVGH, B.v. 9.8.2018 - 8 ZB 18.31801 - juris Rn. 12 m.w.N.; B.v. 9.8.2021 - 23 ZB 21.30723 - juris Rn 10).
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